Der Elternbeirat
Eine “bewegte” und lebendige Schule entsteht dann, wenn Eltern, Lehrer und Schüler die gegebenen Freiräume nutzen, sich für die Belange der Schule einsetzen und bereit sind immer wieder von neuem zu lernen, wie Schule funktioniert.
Elternmitwirkung
Eine „bewegte“ und lebendige Schule entsteht dann, wenn Eltern, Lehrer und Schüler die gegebenen Freiräume nutzen, sich für die Belange der Schule einsetzen und bereit sind immer wieder von neuem zu lernen, wie Schule funktioniert.
Wir Eltern haben vielfältige Möglichkeiten das Schulleben mitzugestalten. Dies kann geschehen durch das Mitwirken an Theaterstücken, sportlichen Verantstaltungen, Schulfesten, Mitarbeit und Durchführen von Projekten oder die Mitwirkung als Experten im Unterricht.
Mitwirkung findet aber auch über die formellen Gremien statt, die im Schulgesetz beschrieben sind: Elternpflegschaft, Elternbeirat und Schulkonferenz.
Elternmitwirkung an der Schule
Neu als Elternbeirat – was ist zu beachten?
Für neu gewählte ElternvertreterInnen stellen sich unmittelbar nach der Wahl ganz konkrete Fragen, was es grundsätzlich zu beachten gilt in ihrer neuen Funktion. Wie bereite ich eine Pflegschaftssitzung vor, was muss ich bei Wahlen beachten oder wie pflege ich den Kontakt zu Klassenlehrerin und Klasse.
Die beigefügte übersicht und eine Muster-Einladung sollen eine erste Hilfestellung sowie einige Antworten auf häufig gestellte Fragen geben.
Zeit | Aufgabe |
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die erste Pflegschaftssitzung | Zur ersten Pflegschaftssitzung der 1. Klassen lädt der Elternbeiratsvorsitzende ein. Er führt auf Wunsch die Wahlen durch und gibt einen kurzen Einblick über die Arbeit des Elternbeirates. In den Klassen 2-4 lädt der der/die jeweilige Pflegschaftsvorsitzende ein. |
nach der Wahl | Setzen Sie sich mit dem KlassenlehrerIn/StellvertreterIn in Verbindung und vereinbaren Sie die künftige Zusammenarbeit (Beiderseitige Ansprechzeiten, Elternadressen und Telefonnummern) und sprechen Sie über die Form der Mitwirkung (z.B. Verfügungstellen von spezifischem Elternfachwissen, ausserschulische Veranstaltungen). |
nach der Wahl | ggf. setzen Sie sich mit der/dem VorgängerIn in Verbindung um Unterlagen bezüglich der Klasse, Klassenkasse oder des Elternbeirats zu erhalten. Tauschen Sie Erfahrungen aus. |
nach der Wahl | Lassen Sie sich die Termine der kommenden Elterbeiratssitzungen vom Elternbeiratsvorsitzenden geben sowie eine aktuelle Version der Geschäftsordnung. |
während des Schuljahres | Beobachten Sie die Klasse durch ein offenes Gehör. Dies kann geschehen durch das eigene Kind oder Mitschüler oder durch Informationen von anderen Eltern im Rahmen eines regelmässigen Elternstammtisches oder durch Hinweise von den Lehrern. Die/der KlassenelternvertreterIn vertritt die Klasse nach aussen, falls notwendig. Bei auftretenden Problemen Kontakt mit Ansprechpartnern halten (KlassenlehrerIn, andere Lehrkräfte, Elternbeiratsvorsitzender, Schulleitung) |
ggf. | Auf Wunsch oder bei auftretenden Problemen einen ausserordentlichen Elternabend organisieren. Bei Bedarf Kontakt mit dem Elternbeiratsvorsitzenden aufnehmen. |
im 2. Schulhalbjahr | Vorbereitungen treffen mit der KlassenlehrerIn / Fachlehrern zum anstehenden 2. Elternabend |
Vorbereitung zum 2. Elternabend | 1.) Tagesordung festlegen: Sind Wahlen erforderlich?, Schwerpunkthemen?, Was hat sich seit der letzten Sitzung ereignet? 2.) Termin festlegen: Ist der Termin günstig gewählt? 3.) Einladungsschreiben herausgeben: Die Eltern sollten mindestens eine Woche vorher die Einladung erhalten. Klassenlehrer/Fachlehrer einladen. Kopie an die Schulleitung und an den Elterbeiratsvorsitzenden. KlassenlehrerIn bitten, die Einladung zu verteilen. Ein Beispiel für eine Einladung ist beigefügt. |
am 2. Elternabend | Vorbereitungen vor Ort treffen (Räumlichkeiten organisieren, …). Leiten Sie die Sitzung – Begrüssung, Zusammenfassung des letzten Halbjahres, Bericht aus der Elternbeiratssitzung. Beachten sie: An Diskussionen sollten sich möglichst viele beteiligen. Diskussionen müssen sachlich bleiben. Achten Sie darauf, dass niemand einen anderen persönlich angreift oder beleidigt. In diesem Fall müssen Sie eingreifen. Verlieren Sie nicht den ‚Roten Faden‘. Achtung: Beschlüsse können nur gefasst werden wenn jene Punkte auf der Tagesordnung aufgeführt waren. |
nach dem Elternabend | Bereiten sie den Elternabend nach. Setzen Sie die Beschlüsse um. |
neues Schuljahr | Spätestens 6 Wochen nach Schuljahresbeginn (meist früher) Vorbereitung und Einladung zum 1. Elternabend. Auf der Tagesordung den Punkt ‚Neuwahlen‘ aufführen. Wahlen vorbereiten (in der Geschäftsordnung Ablauf der Wahlen nochmals durchlesen, Wahlutensilien bereithalten) und durchführen. |
Team Elternbeiratsvorsitz 20234/25
Elternbeiratsvorsitzende der ETGS:
Vorsitzende: Anne Rogers
Stellvertretende Vorsitzende: Beate Harter
Mail: elternbeirat@etgs-fr.de