– Die veränderten Aufnahmebedingungen gelten ab dem 27.04.2020 (Anmeldeformular Anlage)
– Berechtigt zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung sind Kinder gemäß Absatz 2 des Entwurfs der Novelle der Corona-VO ( s. Anlage)
Eingeschlossen sind hierbei auch die bisherigen Fallgruppen von Personen, die gemäß Abs. 8 der Verwaltungsvorschrift zur sogenannten kritischen Infrastruktur zählen.
– Kinder, die über die übliche Schulunterrichtszeit hinaus betreut werden sollen, können in die Notfallgruppen nur aufgenommen werden, sofern bisher bereits ein Betreuungsvertrag mit dem jeweiligen Träger abgeschlossen wurde.
– Für Kinder, für die auf dem beigefügten Formular die Betreuung beantragt wird, ist als Anlage eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung beizufügen. Diese muss in jedem Fall genaue Arbeitszeitangaben durch den Arbeitgeber beinhalten und vom Arbeitgeber bestätigt sein.
– Diese Nachweise der beruflichen Präsenzpflicht ist nicht von jenen Erziehungsberechtigten erforderlich, deren Kinder bereits eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen, also zu den systemkritischen Berufen gehören.
-Schulleitung-
2020 04 20 Anlage Entwurf Verordnung Notbetreuung (1)
20202104_Notfallbetreuung_SKB_Anmeldung_neu (1)
Verkehrserziehung Klassenstufe 4 – der tote Winkel
Verkehrserziehung Klassenstufe 4 – der tote Winkel
Bildende Kunst
Bildende Kunst in einer dritten Klasse, angelehnt an Otmar Alt
Eisgutscheine vom Förderverein
Die Eisgutscheine des Fördervereins zum Schuljahresabschluss sorgten für große Begeisterung bei unseren Kindern.
Vorlage Gesundheitsbestätigung Juni 2020
Vorlage Gesundheitsbestätigung Juni 2020 (PDF) herunterladen
Betreuungsangebote für Kinder, die am Präsenzunterricht teilnehmen
Elternbrief des Kultusministeriums | Wiederaufnahme des Unterrichts in der Grundschule und den Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
Elternbrief des Kultusministeriums PDF-download
Fahrplan des Kultusministeriums für weitere Öffnung des Schulbetriebs
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+05+06++Fahrplan+fuer+weitere+Oeffnung+des+Schul-+und+Kitabetriebs
28.04.2020: Neues Schreiben vom Kultusministerium: Informationen für Eltern
2020_04_28_Corona_Ministerin_Schreiben_an_Eltern (1)
Hinweise zu Änderungen bei der Notfallbetreuung in Schulen und der Schulkindbetreuung
– Die veränderten Aufnahmebedingungen gelten ab dem 27.04.2020 (Anmeldeformular Anlage)
– Berechtigt zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung sind Kinder gemäß Absatz 2 des Entwurfs der Novelle der Corona-VO ( s. Anlage)
Eingeschlossen sind hierbei auch die bisherigen Fallgruppen von Personen, die gemäß Abs. 8 der Verwaltungsvorschrift zur sogenannten kritischen Infrastruktur zählen.
– Kinder, die über die übliche Schulunterrichtszeit hinaus betreut werden sollen, können in die Notfallgruppen nur aufgenommen werden, sofern bisher bereits ein Betreuungsvertrag mit dem jeweiligen Träger abgeschlossen wurde.
– Für Kinder, für die auf dem beigefügten Formular die Betreuung beantragt wird, ist als Anlage eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung beizufügen. Diese muss in jedem Fall genaue Arbeitszeitangaben durch den Arbeitgeber beinhalten und vom Arbeitgeber bestätigt sein.
– Diese Nachweise der beruflichen Präsenzpflicht ist nicht von jenen Erziehungsberechtigten erforderlich, deren Kinder bereits eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen, also zu den systemkritischen Berufen gehören.
-Schulleitung-
2020 04 20 Anlage Entwurf Verordnung Notbetreuung (1)
20202104_Notfallbetreuung_SKB_Anmeldung_neu (1)
20.4.2020 Neue Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs
Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs ab 04. Mai 2020-04-20
Nähere Informationen:
https://km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen%202020/2020%2004%2020%20MIN%20Schreiben%20Wiederaufnahme%20des%20Unterrichtsbetriebs.pdf
– Schulleitung-