Elternbrief des Kultusministeriums | Wiederaufnahme des Unterrichts in der Grundschule und den Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
Elternbrief des Kultusministeriums PDF-download
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– Die veränderten Aufnahmebedingungen gelten ab dem 27.04.2020 (Anmeldeformular Anlage)
– Berechtigt zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung sind Kinder gemäß Absatz 2 des Entwurfs der Novelle der Corona-VO ( s. Anlage)
Eingeschlossen sind hierbei auch die bisherigen Fallgruppen von Personen, die gemäß Abs. 8 der Verwaltungsvorschrift zur sogenannten kritischen Infrastruktur zählen.
– Kinder, die über die übliche Schulunterrichtszeit hinaus betreut werden sollen, können in die Notfallgruppen nur aufgenommen werden, sofern bisher bereits ein Betreuungsvertrag mit dem jeweiligen Träger abgeschlossen wurde.
– Für Kinder, für die auf dem beigefügten Formular die Betreuung beantragt wird, ist als Anlage eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung beizufügen. Diese muss in jedem Fall genaue Arbeitszeitangaben durch den Arbeitgeber beinhalten und vom Arbeitgeber bestätigt sein.
– Diese Nachweise der beruflichen Präsenzpflicht ist nicht von jenen Erziehungsberechtigten erforderlich, deren Kinder bereits eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen, also zu den systemkritischen Berufen gehören.
-Schulleitung-
Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs ab 04. Mai 2020-04-20
Nähere Informationen:
– Schulleitung-
Liebe Eltern,
in der aktuellen Situation haben Sie zu Hause sicherlich Bedarf an gutem Lesefutter für Ihre Kinder. Lesespaß am Nachmittag führt zu Ruhe und dennoch Lebensfreude. Als unverbindlichen Tipp möchten wir Ihnen https://www.sailer-verlag.de/lernen-zu-hause nahelegen. Dort gibt es werbefreie Kinderzeitschriften für Grundschüler, die von der Stiftung Lesen geprüft sind.
alle Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit der Schule stehen oder von der Schule organisiert sind, entfallen.
Sehr geehrte Eltern der Emil-Thoma-Grundschule,
nun ist die Entscheidung gefallen und unsere Schule ab Dienstag, 17.03.2020, geschlossen. Im Anhang erhalten Sie das entsprechende Schreiben der Kultusministerin mit genaueren Informationen.
Am Montag findet regulärer Unterricht laut Stundenplan statt. Wir bitten Sie, dass Ihre Kinder an diesem Tag ein Mäppchen, sowie die Schülerhefte bzw. Arbeitshefte und ein Vesper in die Schule mitbringen.
Sport- und Schwimmsachen bleiben zuhause. Die Schülerbibliothek bleibt geschlossen. Melden Sie Kinder, die am Montag nicht in die Schule kommen werden, bitte per Mail über die Homepage ab.
Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung finden an diesem Tag regulär statt.
Das möglichst eigenständige Lernen Ihrer Kinder steht nun im Vordergrund, bitte halten Sie Ihre Kinder dazu an, die Aufgaben, die Sie von den Lehrkräften zugestellt bekommen, auch wirklich zu bearbeiten. Nur so kann eine pädagogische Kontinuität gewährleistet werden. Die Lehrkräfte werden die Informationen zu den Aufgaben nun bis spätestens Dienstag, 17.03.2020, um 18 Uhr an die Elternvertreter versendet haben. Von dort aus erfolgt die Weiterleitung an die Eltern der jeweiligen Klasse.
Ab kommendem Dienstag, 17.03.2020, werden wir seitens der Schule vormittags von 7.45 Uhr bis 12.10 Uhr eine „Notfallbetreuung“ einrichten. Dazu zitiere ich aus dem Brief unserer Kultusministerin:
„Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler an
Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den
entsprechenden Förderschulen ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen lnfrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal,
Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung deröffentlichen lnfrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
sowie die Lebensmittelbranche.
Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen lnfrastruktur tätig sind.
Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung.“
Wenn Sie also zu diesem Personenkreis gehören, dies bei Bedarf auch nachweisen können, und die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen möchten, so melden Sie sich bitte bis spätestens Montagvormittag 10 Uhr per Mail unter Angabe des Namens des Kindes und der jeweiligen Klasse und unter Angabe des Arbeitgebers / der Arbeitgeber bei unserem Schulsekretariat.
Beste Grüße und bleiben Sie gesund
Wolfgang Kimmig Andrea Isaak
Anhang: Brief der Kultusministerin:
https://emil-thoma-grundschule.de/schreiben_ministerin_eisenmann_schliessung_kita_schulen-1/
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