Elternbrief des Kultusministeriums | Wiederaufnahme des Unterrichts in der Grundschule und den Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
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Hinweise zu Änderungen bei der Notfallbetreuung in Schulen und der Schulkindbetreuung
– Die veränderten Aufnahmebedingungen gelten ab dem 27.04.2020 (Anmeldeformular Anlage)
– Berechtigt zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung sind Kinder gemäß Absatz 2 des Entwurfs der Novelle der Corona-VO ( s. Anlage)
Eingeschlossen sind hierbei auch die bisherigen Fallgruppen von Personen, die gemäß Abs. 8 der Verwaltungsvorschrift zur sogenannten kritischen Infrastruktur zählen.
– Kinder, die über die übliche Schulunterrichtszeit hinaus betreut werden sollen, können in die Notfallgruppen nur aufgenommen werden, sofern bisher bereits ein Betreuungsvertrag mit dem jeweiligen Träger abgeschlossen wurde.
– Für Kinder, für die auf dem beigefügten Formular die Betreuung beantragt wird, ist als Anlage eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung beizufügen. Diese muss in jedem Fall genaue Arbeitszeitangaben durch den Arbeitgeber beinhalten und vom Arbeitgeber bestätigt sein.
– Diese Nachweise der beruflichen Präsenzpflicht ist nicht von jenen Erziehungsberechtigten erforderlich, deren Kinder bereits eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen, also zu den systemkritischen Berufen gehören.
-Schulleitung-
20.4.2020 Neue Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs
Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs ab 04. Mai 2020-04-20
- Der Präsenz-Schulbetrieb startet ab Montag, 04. Mai 2020, allerdings schrittweise und stark eingeschränkt.
- Zunächst geht es um Prüfungsvorbereitungen für die Abschlussklassen aller Schularten.
- An den Grundschulen beginnt der Unterricht zu einem noch nicht festgelegten, späteren Zeitpunkt mit der Klassenstufe 4. Die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sollen dann bedient werden.
Nähere Informationen:
– Schulleitung-
Tipp für Lesestoff
Liebe Eltern,
in der aktuellen Situation haben Sie zu Hause sicherlich Bedarf an gutem Lesefutter für Ihre Kinder. Lesespaß am Nachmittag führt zu Ruhe und dennoch Lebensfreude. Als unverbindlichen Tipp möchten wir Ihnen https://www.sailer-verlag.de/lernen-zu-hause nahelegen. Dort gibt es werbefreie Kinderzeitschriften für Grundschüler, die von der Stiftung Lesen geprüft sind.
Schulische Veranstaltungen
alle Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit der Schule stehen oder von der Schule organisiert sind, entfallen.